Anmeldung

Anmeldetermine aller Tageseinrichtungen finden jährlich im November statt.

Der jährliche Tag der offenen Tür in allen Tageseinrichtungen im Stadtgebiet Emsdetten findet immer im Oktoberstatt und gibt Gelegenheit, die Einrichtungen vor der Anmeldung näher kennen zu lernen. (Termin bitte der Tagespresse entnehmen bzw. gegebenenfalls unter "Termine")

 

Beiträge

Elternbeitragssatzung der Stadt Emsdetten

  • für Kinder in Kindertageseinrichtungen
  • für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege
  • für die Betreuung von Kindern in der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS)
     

Essenskosten

Merkblatt zum Essensgeld


Öffnungszeiten

Die Betreuung der Kinder erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Betreuungszeiten im jeweils abgeschlossenen Vertrag zwischen Erziehungsberechtigten und der Stadt Emsdetten als Träger des Kinderhaus Maria Sibylla Merian.

  • Die Betreuungszeiten werden nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) § 19 an die Ergebnisse der regelmäßig durchzuführenden Elternbefragung angepasst und beinhalten z. Z.: siehe nachstehende Tabelle
  • Sofern die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten regelmäßig unter- bzw. überschritten werden, ist der Träger berechtigt, eine  Anpassung des Betreuungsvertrages vorzunehmen. Die Erziehungsberechtigten sind zu beteiligen.

    bis 25 Stunden

    07:30 – 12:30 Uhr


    über 25 bis 35 Stunden

    07:30 – 12:30 Uhr

    14:00 – 16:30 Uhr (montags bis donnerstags)

    über 25 bis 35 Stunden

    07:30 – 14:30 Uhr

    mit Verpflegung (montags bis freitags)

    über 35 bis 45 Stunden
    07:00 - 16:00 Uhr
    mit Verpflegung (montags bis freitags)

    über 35 bis 45 Stunden

    07:15 – 16:15 Uhr

    mit Verpflegung (montags bis freitags)

    über 35 bis 45 Stunden 07:30 - 16:30 Uhr mit Verpflegung (montags bis freitags)

  • Die Schließungstage (z.B. Sommerferien) werden den Erziehungsberechtigten nach dem Beschluss im Rat der Tageseinrichtung spätestens im Januar für das laufende Jahr mitgeteilt.
  • Wenn innerbetriebliche Gründe (z.B. Erkrankung mehrerer MitarbeiterInnen) Anlass geben, die Einrichtung nicht zu öffnen, erhalten die Erziehungsberechtigten frühestmöglich die notwendigen Informationen. Ein Notdienst wird aufrechterhalten.