Anmeldung
Anmeldetermine aller Tageseinrichtungen finden jährlich im November statt.
Der jährliche Tag der offenen Tür in allen Tageseinrichtungen im
Stadtgebiet Emsdetten findet immer im Oktoberstatt und gibt Gelegenheit, die Einrichtungen
vor der Anmeldung näher kennen zu lernen. (Termin bitte der Tagespresse entnehmen bzw. gegebenenfalls unter "Termine")
Beiträge
Elternbeitragssatzung der Stadt Emsdetten
- für Kinder in Kindertageseinrichtungen
- für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege
- für die Betreuung von Kindern in der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS)
Essenskosten
Merkblatt zum Essensgeld
Öffnungszeiten
Die Betreuung der Kinder erfolgt auf Grundlage der vereinbarten
Betreuungszeiten im jeweils abgeschlossenen Vertrag zwischen
Erziehungsberechtigten und der Stadt Emsdetten als Träger des Kinderhaus
Maria Sibylla Merian.
- Die Betreuungszeiten werden nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) §
19 an die Ergebnisse der regelmäßig durchzuführenden Elternbefragung
angepasst und beinhalten z. Z.: siehe nachstehende Tabelle
- Sofern die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten regelmäßig
unter- bzw. überschritten werden, ist der Träger berechtigt, eine
Anpassung des Betreuungsvertrages vorzunehmen. Die
Erziehungsberechtigten sind zu beteiligen.
bis 25 Stunden |
07:30 – 12:30 Uhr |
|
über 25 bis 35 Stunden |
07:30 – 12:30 Uhr |
14:00 – 16:30 Uhr (montags bis donnerstags) |
über 25 bis 35 Stunden |
07:30 – 14:30 Uhr |
mit Verpflegung (montags bis freitags) |
über 35 bis 45 Stunden
|
07:00 - 16:00 Uhr
|
mit Verpflegung (montags bis freitags) |
über 35 bis 45 Stunden |
07:15 – 16:15 Uhr |
mit Verpflegung (montags bis freitags) |
über 35 bis 45 Stunden |
07:30 - 16:30 Uhr |
mit Verpflegung (montags bis freitags) |
- Die Schließungstage (z.B. Sommerferien) werden den
Erziehungsberechtigten nach dem Beschluss im Rat der Tageseinrichtung
spätestens im Januar für das laufende Jahr mitgeteilt.
- Wenn innerbetriebliche Gründe (z.B. Erkrankung mehrerer
MitarbeiterInnen) Anlass geben, die Einrichtung nicht zu öffnen,
erhalten die Erziehungsberechtigten frühestmöglich die notwendigen
Informationen. Ein Notdienst wird aufrechterhalten.